Verunglimpfung ist keine Meinung
Es werden Desinformationen verbreitet, Stimmung gemacht, gesplant gegeneinander aufgehetzt. Verunglimpfung ist keine Meinung und auch kein Hass.
bernd01 am 23. Juli 19
|
Permalink
|
0 Kommentare
|
kommentieren
Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Das Recht Des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.“
1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992
bernd01 am 23. Juli 19
|
Permalink
|
0 Kommentare
|
kommentieren
Willkür im Jugendamt
Jugendämter haben eine gewisse Willkür. Jugendamtsmitarbeiter lügen vor Gericht und in Berichten und als Betroffener steht man dem Machtlos entgegen. Wie heißt es umgangssprachlich so schön ?! " Da wo sie was machen sollen schauen sie weg, und wo kein Grund ist beißen sie sich fest!" Das ist in der Praxis in der Tat so. Berichte und Aussagen werden von Jugendamtsmitarbeitern anders interpretiert, oder so ausgelegt, wie es ihm gerade passt. Falschaussagen werden vor Gerichten getätigt.. wem das Gericht in dem Falle Glauben schenkt, braucht man nicht drüber reden. Eine obere Dienstbehörde als Dienstaufsicht gibt es für Jugendämter nicht. Man hat kaum bis keinerlei Möglichkeiten sich wirksam zu beschweren. Letztendlich bleibt einem nur der Weg zu Gerichten. Dies kostet Geld, nerven und den eh schon terminlich überforderten Richtern bringt es kaum noch zu bewältigende Arbeit. Dienstvergehen, Verstöße gegen den Datenschutz und Willkür werden fast immer durch die Behördenleitungen gedeckt, der Beschwerdeführer als Denunziant dargestellt und schließlich der Beschwerdeführer als schlechter Mensch dargestellt. In Fällen der Vergangenheit wo das Jugendamt hätte Tätig werden müssen, aber nicht getan hat, kommen die Mitarbeiter ebenfalls ungeschoren davon. Hierzu hätte es oft gar nicht erst kommen müssen, wenn man den Weg einer Beschwerde frühzeitig hätte gehen können und so manche Kinderseele wären den Fängen der "Monarchie Jugendamt" entkommen. Jede andere Behörde hat eine übergeordnete Dienststelle als Kontroll- und Beschwerdestelle. Bei Jugendämtern ist dies offensichtlich nicht gewollt. Bitte helfen sie, damit die Willkür und die Selbstherrlichkeit der Damen und Herren, die angeblich nur zum Wohle der Kinder handeln, endlich eine Ende haben..
bernd01 am 23. Juli 19
|
Permalink
|
0 Kommentare
|
kommentieren