Jugendamt -Hilfe zur Erziehung-
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
RA Rainer Bohm
bernd01 am 16. Oktober 19
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entsetzliche Begabung
Die meisten Menschen haben die entsetzliche Begabung, etwas zu tun, wozu sie in der Regel überhaupt nicht aufgefordert werden. Und zwar: Das Denken für anderen Menschen übernehmen! Und das auch noch, ohne das Sie dazu gefragt werden.
bernd01 am 13. Oktober 19
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Rennboot und Rekortzeit
Macht es Sinn einen Geschwindigkeitsrekort mit einem Rennboot aufzustellen um dann damit kurz vor dem Ziel in der Lagune von Venedig zu sterben. Monte Carlo nach Venedig, für zwei Briten und einen italienischen Fahrer eine Fahrt in das Jenseits.
bernd01 am 19. September 19
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Ocean Viking
das Rettungsschiff darf in Malta nicht mal tanken.
Die Behörden dort verweigern die Erlaubnis, 08.08.2019.
Ärzte ohne Grenzen und Mediterrane werden behindert vor der lybischen Küste Flüchtlinge in Seenot zu retten.
bernd01 am 08. August 19
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In 44 Tagen
beginnt das Oktoberfest 2019 in München.
Welch eine Freude...
bernd01 am 08. August 19
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Misantropen
Manche Menschen hassen alles. Sie beschweren sich über alles, über laute Musik, weil Andere ihre Sachen nicht wegräumen.
Banale Dinge geben diesen Menschen einen Grund sich aufzuregen.
Sind es Misantropen? Da diese Menschen unglücklich und unzufrieden sich fühlen, leiten diese ihre wohl negativen Gefühle nach außen ?
bernd01 am 07. August 19
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Stimmt hier was nicht ?
Jeden Tag eine neue Unglücksmeldung, jeden Tag bleibt ein Unverständnis in den Gedanken hängen. Immer sind die Immigranten schuld, der CO 2 Ausstoß der Dieselautos ist über Hoch, obwohl die Schadstoffbelastung im Durchschnitt gleich geblieben ist bzw. minimal höher ( 0,1 % ). Hass und Hetze steigt spürbar. Aber über das Ozonloch wird kaum mehr geredet. Stimmt hier was nicht?
bernd01 am 30. Juli 19
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AKK und das schnelle Militär
Nachdenken gegen Ungerechtigkeit. AKK die neue Ministerin und schon bei der Truppe beliebt. Neue Auslandseinsätze werden geplant, auch wenn im Einzelfall notwendig, hat AKK einen Schalter, den man einfach umlegt? Das beschauliche Saarland ist vergangen und jetzt als Ministerin an die Militärspitze. Die Verteidigungsausgaben werden mehr und der Marschbefehl für Teile der Truppe ist wohl schon vorformuliert.
AKK und die Geschwindigkeit im neuen Amt.
Ach ja, eigentlich wollte Sie ja nicht Bundesministerin werden.
bernd01 am 29. Juli 19
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Verunglimpfung ist keine Meinung
Es werden Desinformationen verbreitet, Stimmung gemacht, gesplant gegeneinander aufgehetzt. Verunglimpfung ist keine Meinung und auch kein Hass.
bernd01 am 23. Juli 19
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Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Das Recht Des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert.“
1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992
bernd01 am 23. Juli 19
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Willkür im Jugendamt
Jugendämter haben eine gewisse Willkür. Jugendamtsmitarbeiter lügen vor Gericht und in Berichten und als Betroffener steht man dem Machtlos entgegen. Wie heißt es umgangssprachlich so schön ?! " Da wo sie was machen sollen schauen sie weg, und wo kein Grund ist beißen sie sich fest!" Das ist in der Praxis in der Tat so. Berichte und Aussagen werden von Jugendamtsmitarbeitern anders interpretiert, oder so ausgelegt, wie es ihm gerade passt. Falschaussagen werden vor Gerichten getätigt.. wem das Gericht in dem Falle Glauben schenkt, braucht man nicht drüber reden. Eine obere Dienstbehörde als Dienstaufsicht gibt es für Jugendämter nicht. Man hat kaum bis keinerlei Möglichkeiten sich wirksam zu beschweren. Letztendlich bleibt einem nur der Weg zu Gerichten. Dies kostet Geld, nerven und den eh schon terminlich überforderten Richtern bringt es kaum noch zu bewältigende Arbeit. Dienstvergehen, Verstöße gegen den Datenschutz und Willkür werden fast immer durch die Behördenleitungen gedeckt, der Beschwerdeführer als Denunziant dargestellt und schließlich der Beschwerdeführer als schlechter Mensch dargestellt. In Fällen der Vergangenheit wo das Jugendamt hätte Tätig werden müssen, aber nicht getan hat, kommen die Mitarbeiter ebenfalls ungeschoren davon. Hierzu hätte es oft gar nicht erst kommen müssen, wenn man den Weg einer Beschwerde frühzeitig hätte gehen können und so manche Kinderseele wären den Fängen der "Monarchie Jugendamt" entkommen. Jede andere Behörde hat eine übergeordnete Dienststelle als Kontroll- und Beschwerdestelle. Bei Jugendämtern ist dies offensichtlich nicht gewollt. Bitte helfen sie, damit die Willkür und die Selbstherrlichkeit der Damen und Herren, die angeblich nur zum Wohle der Kinder handeln, endlich eine Ende haben..
bernd01 am 23. Juli 19
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Staufenberg
Es ist Zeit, daß jetzt etwas getan wird. Derjenige allerdings, der etwas zu tun wagt, muß sich bewußt sein, daß er wohlals Verräter in die deutsche eingehen wird. Unterläßt er jedoch die Tat, dann wäre er ein Verräter von seinem eigenen Gewissen.
#Stauffenberg
bernd01 am 20. Juli 19
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Petition 0682/2016 EU Parlament
Die o.g. Petition wurde vom Petionsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen und in der Plenardebatte am 15.11.2018 über die Rolle der Deutschen Jugendämter beraten hat. Am 29.11.2018 nahm das Plenum eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle des Jugendamtes an.
Es geht weiter.
bernd01 am 20. Juli 19
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Meinungsfreiheit und Kritik
Dieses Recht des Bürgers betont das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich. Es dürfen Mitarbeiter von Behörden auch in Behörden und Verwaltungsvorgängen sogar öffentlich genannt werden! Es ist eine Straftat wenn Würdenträger dieses sogar Untersagen würden insofern die Hauptsache der oder des Mitarbeiters überwiegt. Sprich: Viel zum Thema...dann darf man auch ruhig mal einen Mitarbeiter öffentlich erwähnen! Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört. (1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13)
bernd01 am 17. Juli 19
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Einsatz für Menschenrechte
Der evangelische Pastor Nguyen Trung Ton ist in Vietnam im April 2018 wegen seines Einsatzes für Religionsfreiheit zu 12 Jahren Haft verurteilt worden.
Mutiger evangelischer Pastor in einem vietnamesischen Straflager eingesperrt
Als „Gefangenen des Monats Juni 2019“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den vietnamesischen Pastor Nguyen Trung Ton benannt. Sie rufen dazu auf, für ihn einzutreten. Der evangelische Christ setzt sich seit Jahren unter persönlichen Opfern für umfassende Religionsfreiheit in seinem Heimatland ein. Seit dem 30. Juli 2017 sitzt er zum zweiten Mal hinter Gittern.
Bereits im Jahr 2011 war er zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher „Propaganda gegen den Staat“ verurteilt worden. Während dieser Haftzeit, im März 2011, war er erstmals „Gefangener des Monats“. Nach seiner Haftentlassung drohten ihm Sicherheitskräfte.
Im April vorigen Jahres kam es zu einer erneuten Verurteilung, diesmal zu zwölf Jahren Haft. Das Urteil wurde bereits im Juni darauf durch eine höhere Gerichtsinstanz bestätigt, daher ist weitere Hilfe für diesen mutigen Christen nötig. „Umstürzlerische Aktivitäten“ lautet der aktuelle Vorwurf, der aus seinem Einsatz für Religionsfreiheit resultiert. Die Ermittlungsbehörden verweigerten Nguyen Trung Ton die Verteidigung durch einen Anwalt. Erst ein halbes Jahr nach der Inhaftierung durfte er seine Familie sehen. Inzwischen befindet er sich in einem Straflager, wo ihm trotz ernsthafter gesundheitlicher Probleme medizinische Versorgung vorenthalten wird.
bernd01 am 17. Juli 19
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