personenbezogene Daten
Allein der Name einer natürlichen Person stellt personenbezogene Daten dar. Deshalb frage ich mich wie man im täglichen Privat und Arbeitsleben damit umgehen soll, dass z.B. auf Rechnungen von Firmen der bearbeitende Sachbearbeiter inkl. Kontaktdaten genannt ist. Im Prinzip müsste ich dann auch hierfür wieder ein Verfahren in mein Verzeichnis aufnehmen oder nicht?
Genauso das Problem mit den Visitenkarten. Definitiv handelt es sich um personenbezogene Daten auf der Karte. Das alleinige herausgeben der Karte stellt aber keine nachweisliche Einwilligung der Verarbeitung dar.
Wie soll das in der Praxis gehandhabt werden?
Soll man mit einen Koffer Einverständniserklärungen rumlaufen?
bernd01 am 12. August 19
|
Permalink
|
0 Kommentare
|
kommentieren