Jugendamt -Hilfe zur Erziehung-
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
RA Rainer Bohm