Allein der Name einer natürlichen Person stellt personenbezogene Daten dar. Deshalb frage ich mich wie man im täglichen Privat und Arbeitsleben damit umgehen soll, dass z.B. auf Rechnungen von Firmen der bearbeitende Sachbearbeiter inkl. Kontaktdaten genannt ist. Im Prinzip müsste ich dann auch hierfür wieder ein Verfahren in mein Verzeichnis aufnehmen oder nicht?
Genauso das Problem mit den Visitenkarten. Definitiv handelt es sich um personenbezogene Daten auf der Karte. Das alleinige herausgeben der Karte stellt aber keine nachweisliche Einwilligung der Verarbeitung dar.
Wie soll das in der Praxis gehandhabt werden?
Soll man mit einen Koffer Einverständniserklärungen rumlaufen?
Die persönliche Email Adresse gehört zu den personenbezogenen Daten und fällt deshalb unter den Datenschutz.
Dieses Weblog ist eine Domain des Hostingsystems
https://blogger.de.
Die Datenschutzerklärung des Hostingsystems gilt vollumfänglich auch hier.
Dieser Blog ist ein privates, unkommerzielles Projekt.
Für die Kontaktaufnahme:
eMail: nachdenkengegenungerechtigkeit@gmail.com
Die Links, die auf diesem Weblog sind, wurden vor der Verlinkung angesehen. Ich weise jedoch darauf hin, dass ich keinen Einfluss auf die weitere Gestaltung sowie deren Inhalte (nach der Besichtigung) und den weitergelinkten Seiten habe. Ich übernehme daher keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für diese Links und Kommentare durch Dritte, eventuelle Schadensansprüche oder ähnliches. Dies gilt für alle Links oder Banner, die auf andere Seiten und deren Unterseiten führen.