Jugendamt -Hilfe zur Erziehung-
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
RA Rainer Bohm
bernd01 am 16. Oktober 19
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.
bernd01 am 23. Juli 19
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Willkür im Jugendamt
Jugendämter haben eine gewisse Willkür. Jugendamtsmitarbeiter lügen vor Gericht und in Berichten und als Betroffener steht man dem Machtlos entgegen. Wie heißt es umgangssprachlich so schön ?! " Da wo sie was machen sollen schauen sie weg, und wo kein Grund ist beißen sie sich fest!" Das ist in der Praxis in der Tat so. Berichte und Aussagen werden von Jugendamtsmitarbeitern anders interpretiert, oder so ausgelegt, wie es ihm gerade passt. Falschaussagen werden vor Gerichten getätigt.. wem das Gericht in dem Falle Glauben schenkt, braucht man nicht drüber reden. Eine obere Dienstbehörde als Dienstaufsicht gibt es für Jugendämter nicht. Man hat kaum bis keinerlei Möglichkeiten sich wirksam zu beschweren. Letztendlich bleibt einem nur der Weg zu Gerichten. Dies kostet Geld, nerven und den eh schon terminlich überforderten Richtern bringt es kaum noch zu bewältigende Arbeit. Dienstvergehen, Verstöße gegen den Datenschutz und Willkür werden fast immer durch die Behördenleitungen gedeckt, der Beschwerdeführer als Denunziant dargestellt und schließlich der Beschwerdeführer als schlechter Mensch dargestellt. In Fällen der Vergangenheit wo das Jugendamt hätte Tätig werden müssen, aber nicht getan hat, kommen die Mitarbeiter ebenfalls ungeschoren davon. Hierzu hätte es oft gar nicht erst kommen müssen, wenn man den Weg einer Beschwerde frühzeitig hätte gehen können und so manche Kinderseele wären den Fängen der "Monarchie Jugendamt" entkommen. Jede andere Behörde hat eine übergeordnete Dienststelle als Kontroll- und Beschwerdestelle. Bei Jugendämtern ist dies offensichtlich nicht gewollt. Bitte helfen sie, damit die Willkür und die Selbstherrlichkeit der Damen und Herren, die angeblich nur zum Wohle der Kinder handeln, endlich eine Ende haben..
bernd01 am 23. Juli 19
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Petition 0682/2016 EU Parlament
Die o.g. Petition wurde vom Petionsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen und in der Plenardebatte am 15.11.2018 über die Rolle der Deutschen Jugendämter beraten hat. Am 29.11.2018 nahm das Plenum eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle des Jugendamtes an.
Es geht weiter.
bernd01 am 20. Juli 19
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Jugendamt
Es gibt keine Kontrolle der Jugendämter, dieses Amt mag zwar dem Landrat unterstehen, aber keiner wirksamen Fachaufsicht. Jugendämter handeln oft voreilig und nicht sachgerecht und schaffen somit neue Tatsachen, die sich negativ auf die Familien, insbesonders auf die betroffenen Kinder auswirken, die sie ja eigentlich schützen sollen. Eine Fachaufsicht dient nicht nur als Kontrollinstitut sondern würde auch die Arbeit der Mitarbeiter verbessern.
bernd01 am 19. Juli 19
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